Einmalige oder wiederkehrende steuerliche Angelegenheiten
Die Steuerberatung umfasst die Abwicklung aller einmaligen oder wiederkehrenden steuerlichen Angelegenheiten. Dazu gehört die Erstellung von Handelsbilanzen, Steuerbilanzen sowie die dazugehörenden Steuererklärungen. Wir sind bei der Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen gegenüber den Finanzbehörden im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren (Einsprüchen) sowie von Klagen in Finanzgerichtsprozessen tätig. Sofern sich aus der laufenden Steuerberatung Erkenntisse für verbesserte Gestaltungsmöglichkeiten ergeben, unterbreiten wir Ihnen selbstverständlich entsprechende Vorschläge.
Unsere Tätigkeiten in der Steuerberatung
- Aufstellung von Handels- und Steuerbilanzen sowie Gewinnermittlungen
- Aufstellung von Auseinandersetzungsbilanzen
- Bilanzberichte, auch für Banken
- Erstellung der Steuererklärungen
- Vertretung bei steuerlichen Betriebsprüfungen